Homeoffice: Kosten von der Steuer absetzen – so geht's!

by Caroline B. 22. Jun 2020

Durch die Corona-Krise ist deutschlandweit zahlreichen Mitarbeitern der Zugang zum Büro verwehrt geblieben. Egal ob Vorstand, Verwaltung, Personalabteilung oder Marketing – die eigenen vier Wände sind für viele jetzt auch der Arbeitsplatz. Dabei stellt sich die Frage: Lassen sich die Kosten für das Homeoffice absetzen?

Steuerklärung 2019 schon eingereicht?

Der Abgabetermin für die Einkommenssteuererklärung 2019 rückt näher. Bis 31. Juli muss diese beim Finanzamt eingegangen sein. Aber auch jetzt solltest Du bereits an die Einkommenssteuererklärung 2020 denken, denn in Zeiten von Corona gibt es einiges zu beachten.

Die Steuererklärung ist bei den meisten Menschen verhasst, jedoch kann sie lohnend sein. Vor allem dann, wenn das Finanzamt Geld zurückerstattet. Hat Euer Arbeitgeber Home-Office angeordnet, könnt Ihr die Kosten für Euer Heimbüro von der Steuer absetzen. Wenn Ihr freiwillig ins Home-Office gegangen seid, könnt Ihr die Kosten nicht geltend machen.

Für viele, die Corona-bedingt ins Home-Office ausweichen mussten und immer noch müssen, wird die Steuererklärung für das laufende Jahr 2020 neue Herausforderungen mit sich bringen. Viele Arbeitgeber haben Home-Office schriftlich per Mail angeordnet. Diese E-Mail solltest Du unbedingt aufbewahren, um einen Beweis für das Finanzamt zu haben.

Homeoffice Definition: Was ist ein Arbeitszimmer?

Der Duden definiert das Home Office als ein „mit moderner Kommunikationstechnik ausgestattetes Büro im eigenen Wohnhaus“.

Grundsätzlich lässt sich das Prinzip Homeoffice ganz simpel so umschreiben: Der Beschäftigte eines Unternehmens erledigt seine Arbeit – mit Rechner, Telefon und anderen digitalen Hilfsmitteln bewaffnet – in den eigenen vier Wänden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen Angestellten, Selbstständigen oder Beamten handelt. Homeoffice und Telearbeit ist dabei nicht das Gleiche. Bei der Teleheimarbeit gibt es einen festgelegten Zeitraum und auch der Arbeitsplatz wird nach strengen Regeln und Rahmenbedingungen des Arbeitgebers eingerichtet.

Das Homeoffice oder auch mobiles Arbeiten bietet Kostenvorteile, Zeitersparnisse bzw. flexible Arbeitszeiten für Arbeitnehmer und eignet sich in nahezu allen Berufen, in denen physische Präsenz nicht zwingend vonnöten ist.

Ist Homeoffice steuerlich absetzbar?

Ob Du Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen kannst, hängt davon ab, ob Du tatsächlich ein Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinn hast.

Bei den meisten Arbeitnehmern dürfte das nicht der Fall sein, denn die Anforderungen dafür sind streng:

  • Es darf "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen". Das ist schwierig für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine ausdrückliche Anweisung für das Arbeiten von Zuhause gegeben hat, sondern dies nur empfiehlt. Das ist in vielen Unternehmen der Fall. Obgleich die Bürogebäude grundsätzlich geöffnet sind, soll sich eigentlich keiner dort blicken lassen. Wie die Finanzämter damit umgehen werden, ist noch völlig unklar.
  • Es muss sich um einen separaten Raum handeln. Wohnung und Heimbüro müssen räumlich voneinander getrennt sein. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer oder Wohnzimmer macht aus diesen Räumen keine Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinn. Auch ein Raum, der neben seiner Funktion als Arbeitszimmer auch als Gästezimmer dient, wird vom Finanzamt nicht als Arbeitszimmer anerkannt. In den meisten Familien wird diese Voraussetzung schwer zu erfüllen sein – insbesondere dann, wenn nicht nur eine Person jetzt von Zuhause aus beruflich tätig ist.

Homeoffice: Wie viel kann von der Steuer absetzem?

Der Höchstsatz, der jährlich angesetzt werden kann, liegt bei 1.250 Euro – sofern ein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist und für den Mitarbeiter keine Möglichkeit besteht, in der Arbeitsstätte direkt zu arbeiten. Diese Werbungskosten müssen in der Anlage N der Steuererklärung unter “Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer” angesetzt werden. Ist ein heimisches Arbeitszimmer vorhanden, so richtet sich die anteilige Berechnung nach dem Verhältnis dieses Zimmers zum Rest der Gesamtwohnfläche. Nimmt die Größe des heimischen Büros beispielsweise ein Viertel der eigenen Wohnung ein, so ist auch ein Viertel der dafür anfallenden Kosten absetzbar. Die Ausstattung des häuslichen Arbeitszimmers ist davon unberührt, diese Kosten für Arbeitsmittel können vollständig eingereicht werden.

Tatsächlich ist die Regelung so, dass der Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen steuerlichen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten erlaubt.

Was?
Wie?
Ausstattung (z.B. Schreibtisch, Regal, Stuhl)
direkt in voller Höhe
Renovierung
direkt in voller Höhe
nachträgliche Einrichtung des Arbeitszimmer
direkt in voller Höhe
Miete der eigenen Wohnung
anteilig
Anschreibungen (bei Immobilienbesitzern)
anteilig
Nebenkosten wie Strom, Hausratversicherung, Heizung und Müllabfuhr
anteilig


Paare, die derzeit beide im Homeoffice arbeiten, profitieren jetzt besonders: Selbst, wenn nur ein Arbeitszimmer in der Wohnung vorhanden ist, können beide jeweils ihre Kosten für dieses häusliche Arbeitszimmer geltend machen. Der Grund: Verrechnet wird hier pro Person, nicht pro Arbeitszimmer.

Homeoffice: Welche Vorkehrungen lassen sich jetzt schon für die Steuererklärung 2020 treffen?

Um die entstandenen Kosten für die Zeit im Homeoffice nächstes Jahr abzusetzen, solltest Du jetzt bereits Beweismaterial sammeln und Arbeitsverhältnisse zu Hause dokumentieren. Das können etwa Tabellen sein, in denen Du die Arbeitszeit, in denen das Arbeitszimmer genutzt wurde, vermerkst. Natürlich helfen auch Bilder und Fotos, die den Zustand des Arbeitszimmers festhalten. Das Finanzamt muss sehen können, dass es sich um einen reinen Arbeitsplatz handelt, in dem sich kein Gästebett und keine privaten Gegenstände befinden. Dazu gilt wie gehabt: Rechnung und Quittungen für Arbeitsmaterial aufbewahren und einreichen.

Was zahlt der Arbeitgeber fürs Homeoffice?

Ohne Arbeitsmittel keine Arbeit – dies ist ein einfacher Grundsatz. Der Arbeitgeber ist demnach dafür zuständig, Dich als Arbeitnehmer entsprechend auszustatten. Ist dies nicht der Fall, so hast Du das Recht auf Erstattung dieser Kosten. Die Regelung lautet hier: Der Arbeitnehmer muss seiner beruflichen Tätigkeit in vollem Umfang nachgehen können, ohne dass dafür Mehrkosten für ihn entstehen, zum Beispiel durch den Kauf eines neuen Laptops. Die räumliche Ausstattung eines neuen Arbeitszimmers daheim oder gar die Stromkosten können jedoch nicht einfach über den Arbeitgeber abgewickelt werden.

Auch für den Arbeitgeber ist jetzt wichtig: Kostenerstattungen müssen unter gewissen Umständen auf der Lohnabrechnung vermerkt werden. Hierzu zählt beispielsweise ein Zuschuss für die Mitnutzung des privaten Telefon- oder Internetanschlusses des Angestellten. Als Pauschalbetrag kann beispielsweise ein Betrag von 20 Prozent der monatlichen Kosten der Telefon-Flatrate durch den Arbeitgeber über die Lohnabrechnung erstattet werden. Dieser ist dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Für die Kosten der Internet-Flatrate kann der Arbeitgeber eine Pauschalerstattung bis zu 50 Euro wegen beruflicher Zwecke vornehmen. Hierbei fällt dann eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent, aber keine Sozialversicherungsbeiträge, an.

Steuerliche Regelungen 2020: Experten hoffen auf Lockerungen bei Homeoffice durch Coronakrise

Wer sich kein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet hat, sollte sich dennoch nicht entmutigen. Denn der Bund der Steuerzahler will sich ebenso wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) dafür einsetzen, dass die Bestimmungen zur steuerlichen Anerkennung von heimischen Arbeitsplätzen angesichts der Corona-Krise gelockert werden.

Homeoffice trotzdem steuerlich absetzen: Steuer-Tipps zum Schluss

Lasst Euch von Eurem Arbeitgeber am besten eine Bescheinigung ausstellen, dass Homeoffice angeordnet war oder ist. Sicherheitshalber dokumentiert dies zusätzlich mit Fotos eures Homeoffice.

Der Arbeitsplatz zuhause wird oft nicht die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllen. Wer es in diesem Fall trotzdem probiert und in der Steuererklärung Werbungskosten für ein Arbeitszimmer angibt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt bei der Anzahl der Fahrten zur Arbeit genauer hinschaut. Beachtet Ihr diese Punkte, klappt's auch mit der Steuererstattung fürs Homeoffice.


Unsere Kurs-Empfehlung für Dich:

Tags for this post:

#

Other articles that may be of your interest:

Sicherheit im Büro – „Lange Sitzen ist das neue Rauchen“ 17.05.2024
Mobiles Arbeiten: Warum Microsoft Teams? 17.05.2024
Interview: Homeoffice – Herausforderungen und Chancen für Teams 17.05.2024