Arbeitssicherheit

Die wichtigsten Fragen zum Thema Sicherheitsunterweisung

13.09.2019

1. Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Unterweisung beim Arbeitgeber. Diese Pflicht kann jedoch auf andere Personen übertragen werden. Meistens sind das die direkten Vorgesetzten, da diese den besten Überblick über die tagtäglichen Tätigkeiten und möglichen Gefährdungen haben.
Wer die Pflicht zur Unterweisung hat, sollte über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung müssen die entsprechenden Risiken ermittelt werden. In diesem Zuge lässt sich auch feststellen, welche Qualifikationen benötigt werden. Zusätzlich sollte man Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder Betriebsärzte in die Vorbereitung der Unterweisung einbeziehen.

2. Wann ist zu unterweisen?

Vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit muss eine Erstunterweisung erfolgen. Auch wenn neue Techniken, Verfahren oder Stoffe eingeführt werden. Anschließend muss danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Die Wiederholungsunterweisungen müssen meist jährlich erfolgen. Unter Umständen können die Abstände kürzer sein. Dies wird beispielsweise vom Jugendarbeitsschutzgesetz gefordert.

Treten Unfälle auf oder kommt es zu Berufskrankheiten, müssen Unterweisungen ebenfalls frühzeitig wiederholt werden.

3. Was ist der Unterschied zwischen Einweisung und Unterweisung?

Obwohl die beiden Begriffe oft synonym gebraucht werden, sind sie vor allem aus rechtlicher Sicht zu unterscheiden. Eine Unterweisung wird vom Arbeitgeber gesetzlich gefordert. Das Unterweisen Deiner MitarbeiterInnen zu den Gefährdungen bei der Arbeit gehört zu den grundlegenden Unternehmerpflichten. Die Einweisung ist Bestandteil der Unterweisung. Sie findet am konkreten Arbeitsplatz statt, z.B. wenn es um die korrekte Bedienung von Maschinen geht.

4. Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Ähnlich wie Einweisung und Unterweisung werden auch Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit synonym gebraucht: "Der Begriff ‚Arbeitssicherheit’ ist in der Praxis geprägt worden und wird sowohl zur Beschreibung eines Zieles (Zustand der ‚sicheren Arbeit’), zur Eingrenzung von Aufgabeninhalten (Sicherheitstechnik, menschengerechte Gestaltung der Arbeit) oder zur organisatorischen Abgrenzung von Zuständigkeiten (Arbeitssicherheitsabteilung, Referat für Arbeitssicherheit etc.) verwendet. Die ‚Arbeitssicherheit’ kann somit als Ziel und der ‚Arbeitsschutz’ als Bündel von Aufgaben und Maßnahmen zu dessen Erreichung verstanden werden" (Pischon, Liesegang 1997, S. 4).

5. Wie und wo ist zu unterweisen?

Wie und wo eine Unterweisung stattfindet, ist nicht festgelegt. Der Erfolg einer Unterweisung hängt vor allem von einer sorgfältigen Vorbereitung, eines geeigneten Zeitpunkts und einer angemessenen Dauer ab. Weitere Tipps für eine erfolgreiche Sicherheitsunterweisung findest Du hier. Weiterhin kannst Du entscheiden, ob Du die Arbeitsschutzunterweisung ganz klassisch in Form von Vorträgen durchführst oder Deinen MitarbeiterInnen digitale Unterweisung zur Verfügung stellst. Alles über die Vor- und Nachteile von elektronischen Unterweisungen findest Du hier.

6. Wie finde ich die richtigen Unterweisungsthemen?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Welche Gefährdungen können bezogen auf den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten der Mitarbeiter auftreten? In unseren 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung erfährst Du, wie Du strukturiert vorgehst.
 


Pischon, A., Liesegang, D. G.: Arbeitssicherheit als Bestandteil eines umfassenden Managementsystems. Bestandsaufnahme, Modellbildung, Lösungsansätze. Heidelberg: Dr. Curt Haefner Verlag 1997


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